Forum 5: Globalisierte Medienkindheit - Markt der Möglichkeiten ohne Bildungsauftrag?: Unterschied zwischen den Versionen

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könnte. Dem stimmte Frithjof Berger mit vielsagendem Blick zu: „Das europäische Medienrecht lässt
 
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nicht an Komplexität zu wünschen übrig.“
 
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[[Kategorie:Kinder-Film&Fernseh-Tage 2002]]

Aktuelle Version vom 15. April 2009, 09:34 Uhr

Das fünfte und letzte Forum zu den Kinder-Film&Fernseh-Tagen 2002 sollte die Perspektiven eines internationalen Jugendschutzes aufzeigen und auf die Entwicklung des zukünftigen Programmangebotes eingehen. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit und der Ausführlichkeit sowie Redundanz des ersten Statements blieb die Podiumsdiskussion leider bei den Fragen des internationalen Jugendschutzes stehen.

Den ersten Vortrag hielt Julia Kämmerer, Jugendschutzbeauftragte der Universal Studios Networks Deutschland GmbH. Sie hatte sich der Frage gewidmet, inwieweit dem globalisierten Medienmarkt ein Bildungsauftrag zukommt. Nachdem der globalisierte Medienmarkt (die geografische und die inhaltliche Komponente, wie z.B. bewegte Bilder, Musik, Printmedien, Internet und Merchandising- Produkte) definiert wurde, bemerkte Julia Kämmerer, dass erst der individuelle Zugriff eine Medienkindheit möglich macht. Dabei spielt das Fernsehen nach wie vor mit 93% die bedeutendste Rolle (im Vergleich: Computernutzung: 64%, Videos: 20%).
Laut der gesetzlichen Vorgaben haben die Medien keinen direkten Bildungsauftrag, erfüllen aber – so Julia Kämmerer – mit ihrem breiten Spektrum von Themen und Genres einen Bildungsauftrag „tatsächlicher Art“. Angeführt wurden Beispiele, wie die Filme „Jurassic Park“ oder „Die Mumie“, die Kinder und Jugendliche dazu anregten, sich mit naturwissenschaftlichen und kulturhistorischen Themen zu beschäftigen. Medien können auch als Kulturbotschafter fungieren („Der Schrei nach Freiheit“), können zum sozialen Verständnis beitragen, den kulturellen Bildungshorizont erweitern und die Phantasie anregen („E.T.“). Nicht zu vergessen sei die Bedeutung der Literaturverfilmungen bzw. der Verfilmungen von wahren Begebenheiten, wie „Schindlers Liste“.

Im Anschluss daran sprach Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) und Chefredakteur der Fachzeitschrift „tv diskurs“, die von der FSF herausgegeben wird, über die Perspektiven des europäischen Jugendschutzes.
Nach wie vor gelten im Bereich Kino und Video ausschließlich nationalstaatliche Regelungen, was zur Folge habe, dass z.B. ein Film, der in Deutschland auf dem Index steht („Rambo“), in Frankreich ohne Altersbeschränkung laufe. Jugendschutz sei eng an nationale Wertorientierungen und Traditionen geknüpft. So gehe man in Deutschland stark von der Medienwirkung aus, in den Niederlanden stelle man Jugendschutzgremien über Zeitungsannoncen zusammen, um eine möglichst breite, repräsentative Gruppe zu erhalten, in Italien, Griechenland und Spanien fände Jugendschutz in der öffentlichen Diskussion praktisch nicht statt, weil Kinder dort anders in das Leben der Erwachsenen integriert sind, in Frankreich unterscheide man stark zwischen Fiktion und realistischen Darstellungen, während es in Belgien als einzige Alterskennzeichnung die „ab 16“ gäbe.
„Im Bereich des Fernsehens gilt die Europäische Fernsehrichtlinie“, führte Joachim von Gottberg aus, „die immerhin für die Mitgliedsstaaten der EU gewisse Eckwerte setzt. Allerdings bieten diese weite Beurteilungs- und Regelungsspielräume, so dass auch hier von Gemeinsamkeit als Ziel bisher nicht die Rede sein kann.“
Bezüglich der weiteren Entwicklung gäbe es zwei Thesen. Die eine meint, dass sich Jugendschutz nicht vereinheitlichen lasse und die Unterschiede als Bereicherung verstanden und beibehalten werden sollten. Die andere These berücksichtigt die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung der Medienlandschaft. „Deshalb ist es besser, sich mittelfristig auf Kriterien zu einigen, die gleichermaßen für alle Sender aus EU-Ländern gelten.“ Joachim von Gottberg plädierte für die zweite These, denn sonst „wird der Jugendschutz immer absurder, und er würde dann wahrscheinlich eines Tages nicht mehr ernst genommen“.

Das dritte Statement lieferte der Geschäftsführer der Fox Kids GmbH Deutschland, Christophe Erbes, zum Thema: „Qualitätsfernsehen für Kinder unter dem Gesichtspunkt der Globalisierung“. Leider stand er unter einem unheimlichen Zeitdruck, so dass nur einige Punkte angetippt werden konnten. Welche Kriterien für welche Qualität? – fragte er zu Beginn und machte deutlich, dass es keine inheitlichen Qualitätsmerkmale gäbe und das Kinderprogramm „das Land der Vorurteile“ wäre. Er erinnerte an die Vorurteile gegenüber der Kindersendungen von privaten Fernsehsendern, die auch heute noch nicht abgebaut sind, obwohl das Kinderfernsehen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Sendeanstalten sich in Qualität und Anspruch durchaus messen können. „Es gibt auch kein billiges Kinderfernsehen“, meinte Christophe Erbes, „Kinderfernsehen ist teuer, egal wo es produziert wird.“ Wollen alle Kinder der Welt das Gleiche? – lautete eine andere Frage von ihm, auf die er mit einem vehementen Nein antwortete. Auch wenn es sicher Trends gäbe, sind sehr unterschiedliche Sendungen beliebt, und manche funktionieren nur im nationalen Rahmen. So wurde z.B. „Benjamin Blümchen“ nie exportiert, weil er eben nur in Deutschland so beliebt ist.
Den internationalen Kinderprogrammmarkt sowie die großen „Strippenzieher“, sprich: Sendeanstalten, konnte Christophe Erbes nur kurz beleuchten, um dann sein Fazit zu ziehen: Kinderfernsehen sei mehr ein Problem der Erwachsenen. Sie müssen verstehen, was, warum und wie Kinder fernsehen, und ihre Kinder „in deren Geschmack, Meinungsentwicklung und Medienkompetenz“ unterstützen.

Die anschließende Diskussionsrunde leitete Thomas Kleist, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), an der außer Joachim von Gottberg und Christophe Erbes auch Frithjof Berger BKM, Leiter der Projektgruppe Reform der europäischen Medienordnung, Sebastian Debertin, Redaktionsleiter beim Kinderkanal sowie die Jugendschutzbeauftragte bei Super RTL, Birgit Guth teilnahmen.
Zu Beginn hob Sebastian Debertin hervor, dass sich der Kinderkanal und Super RTL annähern würden in dem Bemühen, ein anspruchsvolles Kinderprogramm zu machen. Birgit Guth beschrieb, wie der Jugendschutz innerhalb des Senders durchgesetzt werden würde und meinte, dass Super RTL seit 1995 seiner Linie, in jeder Sendeminute frei von Sex und roher Gewalt zu sein, treu geblieben wäre.
Hauptschwerpunkt der Diskussion war allerdings die Perspektiven des Europäischen Medienrechts. Frithjof Berger gab einen Einblick in die Arbeit der Projektgruppe Reform der europäischen Medienordnung und in die Probleme einer Zentralisierung. Schon jetzt werde deutlich, dass man da schnell an juristische Grenzen stoße.
Joachim von Gottberg verwies noch einmal auf die großen kulturellen Unterschiede und meinte, dass man bei einer Vereinheitlichung nur von einer „Langfriststrategie, wenn nicht gar Vision“ sprechen könnte. Dem stimmte Frithjof Berger mit vielsagendem Blick zu: „Das europäische Medienrecht lässt nicht an Komplexität zu wünschen übrig.“